Die 3 großen Österreich Probleme für eine Start-Up-AG
Wenn jemand ein Start-up gründet und dieses von 50 Personen unterstützt wird, hat Österreich keine taugliche Rechtsform für dieses Vorhaben.
50 Teilhaber kann man nur mit einer Aktiengesellschaft darstellen, aber diese Rechtsform ist mit 3 österreichischen Spezialitäten vergiftet. Natürlich träumt man ganz schnell, aus der Start-up-Phase herauszukommen. Wenn sich der Erfolg aber verzögert, wird die Start-up-AG durch diese 3 österreichischen Spezialitäten schnell vernichtet.
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Die Vertreibung aus Österreich
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November 2022 war bei der Gründung der GEMINI next Generation AG eine Werkshalle im neuen Gewerbegebiet von Unken geplant. Im Jänner 2023 stand ich mit einem Mitarbeiter der Salzburger Ansiedlungsgesellschaft im Wald: „Hier können Sie ab Herbst 2023 die Werkshalle bauen“.
Im Herbst 2023 musste ich erfahren, dass das neue Gewerbegebiet durch die Landesumweltanwaltschaft wegen seltener Eidechsen beeinsprucht wurde. Wie soll man in Unken und Umgebung an den Lokalpatriotismus appellieren, wenn der Standort auf einmal ungewiss ist? Erfahrungen aus der Windenergiebranche zeigten, dass so signifikante Summen aufgebracht werden können. Dem war somit jegliche Grundlage entzogen.
Am 19. Februar 2025 besuchte ich eine Firma in Banská Bystrica. „Wir haben unser Magna gefunden!“. Damit ging in der geplanten Fertigung jeder Österreich-Bezug verloren. Diese Firma vereint Erfahrungen in all den Bautechniken, die beim GEMINI Haus eingesetzt werden sollen: Fundamentschrauben, Stahlrahmen und Stahl-PU Sandwich Außenwand. Etwas Gleichwertiges ist in Österreich einfach nicht zu finden.
Österreich ist ein Paradies für Notare und Wirtschaftsprüfer, aber eine Hölle für Start-ups. Das war auch 2022 bekannt, aber der Österreich-Bezug und die Hoffnung schnell aus der Startup-Phase heraus zu kommen, überwog in der Entscheidung. Nach dem Wegfall des Österreich-Bezugs ist es Zeit, die Konsequenzen zu ziehen.
- 3.500 € Mindestkörperschaftssteuer
- 6.000 € oder mehr für den Wirtschaftsprüfer, damit dieser eine winzige Mini-Buchhaltung überprüft.
- 3.000 € oder mehr für den Notar für eine Minihauptversammlung. Die erste Hauptversammlung im Februar 2024 hat 5002,74 € gekostet. Ein Kostenvoranschlag für eine Online-Hauptversammlung war 6.000 €.
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Diese irren Fixkosten gilt es zu beseitigen
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- keine Mindestkörperschaftssteuer
- Wirtschaftsprüfer wird erst ab 600 Millionen HUF, aktuell 1.591.849,80 € zur Pflicht und ist wesentlich billiger als in Österreich
- Eine Hauptversammlung ist nur dann Notariats-pflichtig, wenn die Statuten geändert werden. „Die Hauptversammlung ist berechtigt“ kommt deswegen häufig in den Statuten vor, um für viele vorhersehbare Fälle eine Notariats-Pflicht zu umgehen.
Es geht nicht nur um die Kosten, es ist extrem demotivierend, 6.000 € für einen Wirtschaftsprüfer suchen zu müssen, damit dieser eine Minibuchhaltung von 150 Zeilen überprüft. Ich suchte natürlich auch nach anderen Wirtschaftsprüfern. Ist so lustig wie vor der Kartellstrafe der EU-Kommission 2004 nach einem günstigen Angebot für einen Aufzug zu suchen.
Wie soll das gehen? Noch vor wenigen Jahren wäre man da auf Gründungsservicefirmen angewiesen gewesen. Heute gibt es Grok, die KI von X. Ich habe den Entwurf für die Statuten in etwa 40 Stunden Arbeitszeit erstellt. Für den Firmensitz sind mehrere Varianten vorstellbar. Alle Kommunikation ist digital, daher muss der Briefkasten vom Firmensitz nicht ständig überwacht werden. Siehe §1 (3) der Satzung. |